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KOSTENÜBERNAHME


Länder und Bund (außer Beihilfe Saarland) übernehmen in der Regel meine Behandlungskosten entsprechend der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Bei privaten Zusatzversicherungen ist der Erstattungsbetrag unterschiedlich geregelt, orientiert sich aber auch an der GebüH.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten bei Heilpraktikern.

Manche gesetzliche Krankenkassen (z.B. die IKK) erstatten ihren Kunden einen Jahrespauschalbetrag (IKK 150,00 €) für sog. selbst erbrachte Gesundheitsleistungen, wozu auch Leistungen durch Heilpraktiker gehören.

Es ist empfehlenswert die Kostenübernahme mit der entsprechenden Krankenkasse vor Behandlungsbeginn zu klären.

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